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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Zopixo Kadoor Operations GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten primär für B2B-Geschäfte, sofern nicht ausdrücklich Konsumentenschutzbestimmungen zur Anwendung kommen.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungsausführung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Teilleistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Installationen (Smart Access) notwendigen Unterlagen (z.B. Gebäudepläne, Netzwerkstrukturen) rechtzeitig vorgelegt werden und physischer Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin gewährt wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Netto). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Hardware (Terminals, Controller, Kabel) im Eigentum des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung und Garantie

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme der Anlage. Es gelten die Bestimmungen des § 377 UGB (Rügepflicht). Etwaige Herstellergarantien für Hardware werden an den Auftraggeber weitergegeben, ohne dass der Auftragnehmer dafür selbst einsteht.

8. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 1220 Wien sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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